AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liebe Gäste,
bitte lesen Sie die nachfolgenden Bestimmungen aufmerksam durch. Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen und werden Inhalt des Reisevertrages, der im Falle Ihrer Buchung zwischen Stefanie Lutz und Ihnen zustande kommt.

1. Anmeldung, Bestätigung
1.1 Mit der Reiseanmeldung bieten Sie den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der zur betreffenden Reise gehörenden Detailbeschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch per Telefax) oder in elektronischer Form (Internet, Email) erfolgen.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch die Anmelderin auch für alle in der Anmeldung mit auf geführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen die Anmelderin wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Ihres Angebotes durch uns zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Über den Vertragsschluss informiert wir Sie mit der Buchungsbestätigung.

1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns die Annahme dieses neuen Angebots innerhalb der genannten Frist erklären. Dies kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Leistung einer An- oder Restzahlung) erfolgen.

2. Bezahlung
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 50% des Reisepreises zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.

2.2 Der Restbetrag des Gesamtpreises zuzüglich der Endreinigungsgebühr und der Kaution sind spätestens ein Monat vor Reisebeginn (maßgeblich ist der Eingang der Zahlung bei uns) fällig und zahlbar. Ist der fällige Gesamtpreis nicht oder nicht vollständig bezahlt können wir nach Zahlungserinnerung und Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten siehe der Stornobedingungen aus 5.2 belasten.

3. Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung. Bei Yoga-Wochen(end)angeboten in Verbindung mit der für die betreffenden Reise geltenden Detailbeschreibung im Prospekt und den in der Reisebestätigung verbindlich aufgeführten Sonderwünschen.

3.2 Wird auf Ihren Wunsch von uns ein individueller Reiseablauf organisiert, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von uns ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an Sie und der entsprechenden Buchungsbestätigung.

3.3 Leistungsträger (z.B. Onlinebuchungsportale) und andere Vermittler bzw. Reisebüros sind von uns nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von uns hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

4. Leistungsänderungen, Preisänderungen
4.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der tatsächlich nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen und bei Vertragsabschluss unvorhersehbaren Erhöhung von Abgaben für bestimmte Leistungen wie z.B. gesetzliche Steuern, Strom-/Wassergebühren möglich. Sie wirken sich pro Wohneinheit auf den Reisepreis aus, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt.

4.3 Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten.
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung von uns über die Änderung der Reiseleistung oder Preisanpassung uns gegenüber geltend zu machen. Treten Sie in diesem Fall vom Reisevertrag zurück, erhalten Sie an uns bereits geleistete Zahlungen unverzüglich voll zurückerstattet.

5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson
5.1 Sie können jederzeit vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Ihnen wird aus Beweisgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Wenn Sie zurücktreten, dann können wir eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Dabei können wir eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen:
Bei Stornierung bis 30 Tage vor Anreisedatum erfolgt eine volle Rückerstattung geleisteter Zahlungen.
  • Ab 29 bis 15 Tage vor Anreisedatum werden 75% erstattet.
  • Ab 14 Bis 8 Tage vorher werden 50% erstattet.
  • Ab 7 Tage vor Anreisedatum erfolgt keine Rückerstattung. 
Davon ausgenommen sind Reinigungsgebühr und Kaution. Diese erstatten wir Ihnen immer zurück. 

5.3 Sie können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson stellen. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn sie den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der eintretende Reisende und Sie haften uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5.4 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für unsere Reisen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Auf die Möglichkeit zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird hingewiesen.

7. Rücktritt und Kündigung durch uns
7.1 Wir können bei Yogagruppen-Wochenreisen bis 21 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie der Zeitpunkt angegeben ist, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss. Treten wir zurück, so erhalten Sie dann die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.
Bei reiner Vermietung der Ferienhäuser können wir jederzeit zurücktreten, sofern nicht rechtzeitig alle Zahlungen geleistet wurden bzw. bei höherer Gewalt, wie z.B. schweren Unwetterschäden o.ä..

7.2 Wir können ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise/Anmietung ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Kündigen wir aus diesen Gründen, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen oder ähnliche Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

8. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge einer bei Vertragsschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Teile den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j, § 651e Abs. 3 BGB). Danach können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

9. Obliegenheiten des Reisenden
9.1 Falls Sie Ihre Reisedokumentation nicht spätestens 8 Tage vor Abreise erhalten haben, bitten wir um umgehende Benachrichtigung. Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob ggf. eine Teilnahme an den Kursen und Ausflügen mit der jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist und diese die von der Reise vorgesehene Behandlung zulässt.

9.2 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Schadensminderungspflicht) mitzuwirken, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten.

10. Gewährleistung, Kündigung durch den Reisenden, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
10.1 Auftretende Mängel sind stets unverzüglich vor Ort oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort ist um Abhilfe zu ersuchen. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen, wobei wir die Abhilfe verweigern können, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen.

10.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Wir informieren über die Pflicht des Reisenden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

10.3 Ansprüche wegen Nichterbringung bzw. nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise (Rückreisedatum) geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.

10.4 Reisevertragliche Ansprüche des Reisenden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
11.1 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht erfüllt.  Dies gilt insbesondere für Angehörige nicht Europäischer Staaten. Hier gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

11.3 Der Reisende sollte sich über sämtliche, über den in Ziffer 11.2 genannten Umfang hinaus erforderlichen Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig selbst informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Auf allgemeine Informationen, erhältlich insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird über die von uns gegebenen Informationen hinaus diesbezüglich verwiesen.

12. Haftung, Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von uns für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf den Höhe des Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

13. Sonstiges
14.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14.2 Wir können vom Kunden an seinem Sitz verklagt werden.

Veranstalter:
Sonja Vollmer
Eulerstr. 12
13357 Berlin
Deutschland
monbelvedere2019@gmail.com
www.MonBelvedere.com


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